Bäume fällen

Manchmal muss ein Baum gefällt werden. Am besten fällt man ihn zwischen November und Anfang Februar. Dann ist das Holz trockener und kann früher als Brennholz genutzt werden. Weiterer Vorteil: Im Winter sind die Bäume blätterlos, was die Arbeiten erleichtert. Vom 1. März bis zum 30. September ist das Fällen von Bäumen verboten. In dieser Zeit sollen laut Bundesnaturschutzgesetz nistende Vögel geschützt werden.  

Theoretisch lässt sich ein Baum schnell fällen. Praktisch muss der Schutz von Personen und Gegenständen gewährleistet werden. Das bedeutet, dass das Fällgebiet abgesichert werden muss. Auch bei starkem Wind darf ein Baum nicht gefällt werden, Böen können schon während des Sägens einen Umfaller verursachen oder die Fallrichtung ungewollt beeinflussen. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte man beim Fällen eines Baumes einen Profi beauftragen, denn schon ein mittelgroßer Baum überfordert einen Laien.

Steht ein Baum unmittelbar auf der Grundstücksgrenze, gehört er mehreren Eigentümern. Auch Bäume in Gärten von Eigentumswohnungen haben mehrere Eigentümer. In diesen Fällen müssen alle Eigentümer ihr Einverständnis geben. Wer den Baum ohne Zustimmung der anderen Eigentümer fällt, macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.